Während der Dezembertagung des EU-Parlaments in Straßburg war die Reform im Weinbausektor der Gemeinschaft eines der für Bulgarien wichtigsten Themen. Unser Land ist bereits seit der Antike für seinen guten Wein berühmt, bei dessen Herstellung sich die Bulgaren aber traditionell des Zuckers bedienen. Auf Vorschlag der EU-Kommission sollte dies verboten werden.
Dank des einheitlichen Standpunkts der Abgeordneten verabschiedete das EU-Parlament in erster Lesung eine Kompromissvariante und sprach sich für die Beibehaltung der Zuckeranreicherung aus. „Das Problem ist sehr kompliziert. Hier ging es nicht nur darum, die bulgarischen Interessen zu vertreten, sondern auch den bulgarischen Bürgern die Rolle des EU-Parlaments, einschließlich der bulgarischen Abgeordneten klar zu machen“, erklärt der EU-Abgeordnete von der linken Koalition für Bulgarien, Ewgeni Kirilow, gegenüber Radio Bulgarien:
„Einerseits war in Europa eine Tendenz zur Einschränkung der Weinherstellung zu beobachten, die in einigen Ländern noch heute anhält. Dort gibt es nach wie vor eine Überproduktion, besonders bei Billigweinen“, erklärt der bulgarische EU-Abgeordnete Ewgeni Kirilow. „Andererseits erweitert sich der Weltmarkt, wie das Beispiel China zeigt. Die EU subventioniert die Herstellung von Traubenmost. Das ist ein Konzentrat, das in den EU-Staaten aus Traubensaft gewonnen wird und zur Anreicherung verwendet wird. Unsere Weinhersteller, wie auch die aus Österreich, Deutschland und anderen in der gemäßigten Klimazone liegenden Staaten verwenden nur dann bis zu einem gewissen Maße Rohrzucker, wenn der Zuckergehalt der Trauben unzureichend ist. Genau hier lag der Stein des Anstoßes. Falls die Anreicherung mit Rohrzucker verboten werden würde, müssten die bulgarischen Weinbauer diesen Traubenmost aus den südeuropäischen Staaten wie Italien, Griechenland und Spanien zu bedeutend höheren Preisen einkaufen. Dadurch würde der Wein teurer werden und seine Authentizität einbüßen. Die Verwendung von Rohrzucker bei nur ungenügendem Zuckergehalt der Trauben ist immerhin in Bulgarien, als auch in anderen Staaten, ein traditionelles Verfahren. In dieser Richtung gab es einige Korrekturversuche, da in naher Zukunft die Subventionen für Traubenmosthersteller wegfallen. So wollte die EU zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen – einerseits die Subventionen für Traubenmost einstellen und uns andererseits zum Kauf von Traubenmost zwingen und so die Subventionen indirekt auf uns abwälzen. Ich denke, dass wir uns dagegen wehren konnten“, so Ewgeni Kirilow.
Die bulgarische Abgeordnete aus den Reihen der GERB-Partei sowie der Fraktion der Europäischen Volkspartei, Petja Stawrewa, ist Mitglied des Landwirtschaftsausschusses der EU-Parlaments. Die Reform im EU-Weinbausektor sei die Antwort auf die notwendige Liberalisierung des Weinmarktes sowie die überhöhten Subventionen für Weinüberschüsse innerhalb der EU, erklärt Petja Stawrewa. Ihren Worten zufolge bringe die EU alljährlich etwa 500 Millionen Euro für die Entsorgung von Weinüberschüssen auf, was sich künftig ändern müsse. Darüber hinaus gäbe am EU-Markt in Hülle und Fülle Weine aus Drittländern, die für einige der in der EU hergestellten Weine eine zu starke Konkurrenz darstellten. „Ein weiterer wichtiger Teil der Reform war für die bulgarischen Weinbauern das Problem der Rodung“, verweist Petja Stawrewa.
Ursprünglich sollten auf Vorschlag der EU-Kommission in fünf Jahren etwa 400.000 ha Reben gerodet werden, später wurde die Zahl um die Hälfte – auf 200.000 ha Reben – reduziert“ erklärt die bulgarische EU-Abgeordnete weiter. Ihren Worten zufolge sei dieses keine verpflichtende, sondern eine freiwillige Maßnahme. Für 2009-2010 sind etwa 510 Millionen Euro geplant, für 2010-2011 - 337 Millionen Euro und für 2011-2012 etwa 430 Millionen Euro. Diese Subventionen sollen den Aussteigern aus dieser Branche zugute kommen.
„Unsere Weinbauern können von dieser Maßnahme Gebrauch machen, falls sie aussteigen wollen. Das von uns ausgehandelte Weinbaupotential macht keine Rodung von Rebstöcken erforderlich“, erklärt Petja Stawrewa. „Einem früheren Vorschlag der EU-Kommission zufolge, sollte in allen Ländern, in denen die Rebflächen mehr als zehn Prozent des Territoriums des Landes ausmachen, automatisch eine Begrenzungsklausel in Kraft treten. Allerdings verteidigten die EU-Abgeordneten das souveräne Recht eines jeden Staates, in Eigenverantwortung über die Rodung von Stöcken zu entscheiden. Falls sich diese in einem geografisch sehr spezifischen Naturgebiet befinden, kann der jeweilige EU-Staat die Rodungsflächen verringern. Die nationalen Finanzierungspakete sind ein anderes sehr umstrittenes Thema, da über diese Pakete die Weinbauern subventioniert werden. Mit unserem Bericht im Plenarsaal haben wir das Recht eines jeden einzelnen Staates verteidigt, eigenverantwortlich über die Verwendung dieser Finanzmittel zu entscheiden. Sie können beispielsweise für Werbung im eigenen Land, in der EU oder in einem Drittland verwendet werden. In anderen EU-Staaten können die Subventionen aus den nationalen Finanzpaketen zum Beispiel zur Verbesserung der Rebstockmassive oder zur Unterstützung junger Landwirte verwendet werden usw.
Ein weiteres sehr diskutiertes Thema ist die Umstrukturierung von Mitteln für die Entwicklung ländlicher Gebiete. Auf Vorschlag der Kommission soll ein Teil der Mittel für die Entwicklung ländlicher Gebiete umstrukturiert werden, wovon auch ein Teil für den Weinbausektor bestimmt ist. Wir Abgeordneten sind gegen diesen Vorschlag, da man nicht sicher gehen kann, dass die für die Entwicklung des ländlichen Raumes umstrukturierten Mittel auch bei den Weinherstellern ankommen“, so die EU-Abgeordnete Petja Stawrewa.
Autorin: Tatjana Obretenowa
Übersetzung: Christine Christov